- Die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.
- Vertragspartner sind der Teilnehmer (jede auf der Veranstaltung anwesende Person, die im Besitz eines gültigen Tickets ist) und der Veranstalter (Sascha Nordmeier, Loccumer Str. 16, 32469 Petershagen).
- Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden,
die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. - Minderjährige Teilnehmer, soweit zugelassen, benötigen für die Veranstaltung eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten sowie eine volljährige Aufsichtsperson. Die Einverständniserklärung ist bei Veranstaltungsbeginn im Rahmen des Check-Ins ungefragt im bei seien der volljährigen Aufsichtsperson vorzuzeigen. Die Einverständniserklärung und die Bestätigung über die Aufsichtsperson sind während der Veranstaltung vom Minderjährigen immer mit sich zu führen. Die Eltern oder Aufsichtspersonen minderjähriger Teilnehmer müssen sowohl in Schlachten oder Kampfsituationen immer greifbar sein. Kinder unter 14 Jahren haben allgemein in Schlachten, und im Spielbereich nach 22 Uhr nichts zu suchen. Wir behalten uns vor den Erziehungsberechtigten oder Aufsichtspflichtigen und sein/seine Kinder bei Verstoß gegen diese Regel von der Veranstaltung auszuschließen.
- Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.).
- Dem Teilnehmer obliegt es, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Zulassungsprüfung des
Veranstalters zu unterziehen. Allerdings ist er während der Dauer des Spiels weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. - Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu
das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht
zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum. - Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
- Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und
Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch
nicht anteilig) zukommt. - Alle Hunde müssen für die Veranstaltung gemeldet sein. Während der gesamten Veranstaltung herrscht Leinenpflicht. Als nervös und bissig bekannte Hunde müssen
zudem einen Maulkorb tragen. - Alle Rechte an Ton- und Filmaufnahmen sowie Fotografien bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Ausnahmen von der Regel sind nur nach vorherigem schriftlichen
Einverständnis des Veranstalters zulässig. - Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen)
abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt. - Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer sind dem Veranstalter auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und ausschließlich für private Zwecke zulässig.
- Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
- Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständnis des Veranstalters zulässig.
- Von Teilnehmern beauftragte Lieferungen (z.B. Getränke/Brennholz/Nahrungsmittel) auf das Veranstaltungsgelände sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen
bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. - Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des
Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen. - Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks gewinnbringendem Weiterverkaufs ist untersagt. Wir behalten uns das Recht vor, bei Zuwiderhandlung, die Tickets zu sperren.
- Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Teilnahmebetrag rechtzeitig und im Voraus zu entrichten. Zahlungen auf der Veranstaltung selbst sind nur nach Absprache möglich.
- Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
- Eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages ist nicht möglich. Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen nach § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB.
- Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Der Eventparkplatz ist nicht überbewacht. Für
Diebstahl und Beschädigungen durch Dritte wird nicht gehaftet. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge auf dem Veranstaltungsgelände (insbesondere in den Abladezonen) werden kostenpflichtig abgeschleppt. Auf dem gesamten Gelände darf maximal mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. - Die Durchführung von Feuershows (Feuerspucken, Jonglage mit brennenden Gegenständen, Feuerpois und ähnliches) oder Feuer beinhaltenden Spielhandlungen
bedarf die ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter und die Brandwache der Feuerwehr. Der Einsatz jedweder pyrotechnischer Artikel bedarf, zusätzlich zu eventuellen behördlichen Genehmigungen, die Genehmigung durch den Veranstalter. - Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGB / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen
Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. - Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland